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Bevor ich 2013 meinen Arbeitsplatz kündigte, schrieb ich einen ausführlichen Artikel über die Sozialversicherungen und die Sache mit dem Arbeitsamt.
Er wurde wild diskutiert, und in den Kommentaren wurden viele hilfreiche Informationen verteilt.
Nachdem ich in einem Termin mit meiner Betreuerin beim Arbeitsamt letzte Fragen klären konnte, erschien dieser Artikel in aktualisierter Fassung. Der Stand ist daher auf Informationen von September 2013 – für aktuellere Informationen solltest Du in jedem Fall selbst beim Arbeitsamt nachhaken!
Mehr als diese Angaben und Aussagen kann ich leider nicht beisteuern und nehme auch zu individuellen Situationen in den Kommentaren mittlerweile keine Stellung mehr. Schildere Deinen Fall dem Arbeitsamt, offen und ehrlich. Sie können Dir am ehesten Rat anbieten!
• Arbeitslos melden, ja oder nein? •
Mein Stolz hat mich 2011 davon abgehalten, mich vor meiner Abreise näher mit diesem Thema zu beschäftigen.
Ich hatte einen finanziellen Puffer für danach, war sicher, schnell wieder einen Job zu finden, und wollte auf keinen Fall die Sozialkassen schröpfen, wo ich mich doch selbst und freiwillig in die Arbeitslosigkeit geworfen hatte, um meinen Traum vom Reisen zu verwirklichen.
Ich hatte da allerdings einige wichtige Punkte übersehen:
Wenn Du Dich NICHT arbeitslos meldest, bevor Du das Land verlässt…
- …hast Du, sobald Du zurückkehrst, auch keine Krankenversicherung und musst Dich im schlimmsten Fall selbst versichern. Und das ist teuer!
Was aber auch möglich ist, falls Du nur eine kurze Zeit bis zur Neuanstellung überbrücken musst:
Auslandskrankenversicherungen gelten oft bis zu 6 Wochen (im Jahr) auch noch in Deutschland. Damit sind also die ersten 6 Wochen nach Deiner Rückkehr abgedeckt. Dann besteht (zumindest bei der Barmer) die Möglichkeit einer Standby-Versicherung, falls eine Anstellung und damit die gesetzliche Krankenversicherung bald ansteht: Dabei zahlst Du KEINEN Beitrag, solange Du auch keine Ansprüche stellst (Arztbesuche, Rezepte etc.), bist aber für den Notfall abgesichert und hast nach einem kurzen Anruf sofort eine voll wirksame Krankenversicherung! (Bsp. Notaufnahme oder doch fälliger Arztbesuch bei akuter Erkrankung)
Erst dann fallen die 150€/Monat Beitragsgebühr an. Also auch nach solch einer Option mal bei der Krankenkasse nachfragen…
Möglichkeiten gibt es da, glaube ich, mehr als wir ahnen, da diese nicht unbedingt auf den Websites angeboten werden. - …hast Du für die Zeit, die Du unterwegs warst, nicht in die Rentenkasse eingezahlt und hast beim Rentenanspruch auch keinen Nachweis über die Zeit, die Du im Ausland verbracht hast (rein rechtlich, da Du ja nicht gemeldet warst).
Das ist allerdings auch unabhängig von der Arbeitslosmeldung der Fall! Du solltest also in jedem Fall die zuständige Rentenkasse kontaktieren und Dir überlegen, ob Du freiwillig in die Rentenkasse weiterzahlen willst.
- …bist Du bei der Meldung nach Deiner Reise erst einmal für 3 Monate lang in allen Ansprüchen gesperrt! (Falls Du aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis selbst alles hingeworfen hast.)
Letzteres mag ja nicht so schlimm sein, ABER: Selbst ich, mit einem supergefragten Beruf, habe 2 Monate gebraucht, um eine neue Stelle anzugehen. Und ich war schnell!
Ich habe mich schon aus dem Ausland aus umgesehen, habe in der Woche meiner Rückkehr die kompletten Bewerbungsmappen zusammengestellt, hatte schon 4 Wochen später das Vorstellungsgespräch und einen neuen Job.
Was ich nicht bedacht habe, ist die liebe Bürokratie. So hat es dann noch mal einen Monat gedauert, um die Verwaltungsangelegenheiten zu regeln, Verträge zu unterschreiben und, und, und.
Damit vergehen schon zwei teure Monate (und ich habe nicht einmal Kosten für Unterkunft und Verpflegung gebraucht). Denn alles, was rausgeht, kommt eben auch nicht irgendwann wieder rein. Ausgaben bleiben schlicht Ausgaben.
• Zwischen-Fazit •
Selbst im Best-Case-Szenario dauert die Arbeitssuche oft länger, als Du denkst.
Und der Antrag beim Arbeitsamt, allein um eine Krankenversicherung zu erhalten, erst einmal 4–6 Wochen. Erfahrungswert!
Die Alternative? Ca. 150€/Monat bei Wiedereintritt als Selbstversicherte in Deiner ehemaligen gesetzlichen Krankenversicherung, die Dir übrigens gesetzlich zusteht! (Laut Gesetzesänderung 2007 musst Du keine Anwartschaft zahlen, um wieder aufgenommen zu werden! Deine zuletzt gültige Krankenkasse ist verpflichtet, Dich wieder aufzunehmen, da in Deutschland Krankenversicherungspflicht besteht! Aber: Solltest Du auf Reisen Langzeitschäden erhalten haben oder mit einer Erkrankung zurückkehren, die weiter behandelt werden muss, kann die Krankenkasse diese Kosten ablehnen, da sie innerhalb des Zeitraumes entstanden sind, in der Du nicht versichert warst. Also auch für diese Fälle über eine Anwartschaft nachdenken.)
Nicht gerade wenig, oder?
Beleuchten wir mal die andere Seite:
Wenn Du Dich arbeitslos meldest, bevor Du das Land verlässt…
- …läuft Deine Sperrfrist von 3 Monaten aus, während Du noch unterwegs bist, und Dein Anspruch, nicht nur auf Arbeitslosengeld 1, sondern auch auf eine Krankenversicherung, ab dem ersten Tag Deiner Rückkehr ist gesichert.
Diesen Anspruch hast Du allerdings nur, wenn Du in den letzten 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate gearbeitet hast! Dann steht Dir etwa die Hälfte der Zeit, die Du gearbeitet hast, als Unterstützung zu! (Beispiel: Hast Du in den letzten zwei Jahren vor dem Tag der Arbeitslosmeldung nur 1 Jahr gearbeitet, stehen Dir auch nur 6 Monate Unterstützung zu.)
- …hast Du einen Nachweis durch die Arbeitslos-aber-nicht-arbeitssuchend-Meldung für Deine Rentenkasse.
FALSCH!! Wenn Du im Ausland bist und nicht arbeitssuchend (also dem deutschen Arbeitsmarkt in keiner Weise zur Verfügung stehst), zahlt niemand für Dich in die Rentenkasse ein, und so mindert sich Dein Rentenanspruch um diese Zeit. Also, unbedingt mit der Rentenkasse über freiwillige Weiterzahlung sprechen!
Das Gleiche gilt auch für die Pflegeversicherung! Abklären, welche Möglichkeiten Du hast!
- Warum es so wichtig ist, sich vor der Abreise arbeitslos zu melden: Ab dem Moment der Meldung und Deiner Abreise (und damit auch wieder Abmeldung) wird Dir Dein Anspruch für 4 Jahre reserviert! Solltest Du also erst nach 3 Jahren zurückkommen, kannst Du immer noch Deinen Anspruch geltend machen. ABER: Meldest Du Dich erst nach den drei Jahren, hast Du ja in den zwei Jahren zuvor nicht gearbeitet und damit keinen Anspruch!
Solltest Du Dir also nicht sicher sein, ob Du vielleicht länger als ein Jahr unterwegs sein wirst, ist es doppelt und dreifach wichtig, sich zuvor arbeitslos zu melden!
Was Du hierbei zusätzlich beachten musst:
Deine Meldung zur Arbeitslosigkeit und die gleichzeitige Abmeldung von der Arbeitssuche müssen in Deiner Arbeitslosigkeit (also bereits nach Ende Deines Jobs) passieren, und Du darfst frühestens am Tag danach das Land verlassen.
Das heißt zum Beispiel, Dein Vertrag endet am 31., Dein erster „arbeitsloser“ Tag wäre der 1., an dem Du Dich beim Arbeitsamt meldest und den ganzen bürokratischen Papierkrieg hinter Dich bringst (kannst Du allerdings, solange die Bedingungen so eingehalten werden, auch schon vorab erledigen, um am letzten Tag in Deutschland nicht zu den verschiedenen Ämtern rennen zu müssen!). Dann darfst Du am 2. ausfliegen.
Dieser Fall gilt für Dich, wenn Du aus einem ungekündigten Arbeitsverhältnis selbst austrittst = Kündigung/Vertragsauflösung! Läuft Dein Vertrag aus, wird nicht verlängert oder wurdest Du gekündigt, musst Du Dich spätestens 3 Monate vor Ende Deiner Arbeitszeit beim Arbeitsamt melden! Egal in welchem Fall: Sobald Du weißt, wann Dein Arbeitsvertrag aus welchen Gründen auch immer endet, melde Dich beim Arbeitsamt und lass Dich aufklären!
Zur Info noch, weil auch diese Frage aufkam: Bei welchem Arbeitsamt Du Dich abmeldest, arbeitslos meldest oder wieder anmeldest, ist völlig egal! Du wirst im System aufgenommen und kannst dann von überall wieder aufgerufen werden! Wichtig ist nur, Adressenwechsel immer anzugeben, und zwar sobald sie zutreffen, sonst können Strafgebühren anfallen, wenn das Arbeitsamt Deine gültige Adresse erst ausfindig machen muss.
Und als letzten Punkt: Ob Du im Ausland arbeitest oder nicht (hinsichtlich Jobs gemeint, wie beim Working Holiday), interessiert das Arbeitsamt nicht! Steuerpflichtig bist Du in dem Fall auf Deinen Aufenthaltsort bezogen, und der Rest ist für die Arbeitslosmeldung und die Ansprüche danach völlig irrelevant!
Na, alle Fragen geklärt?
käthe meint
hallo carina, ersteinmal vielen dank für deinen blog.
ich bin gerade etwas am verzweifeln, da ich mich ab 1.04. arbeitslos gemeldet habe. ich wäre dann aufgrund meiner kündigung 3 monate gesperrt, da ich schon am 30. wegfliegen wollte und das offen beim aa gesagt habe, wurde mir gesagt ich würde zusätzlich 3 monate gesperrt. also dann insgesamt 6 monate. liegt es jetzt wirklich an den 2 tagen, die ich vorher das land verlasse? dann würde ich überlegen noch einmal umzubuchen. meine beraterin will mich einen tag vor abflug noch mal anrufen, was nicht wirklich sinn macht.
weisst du ob man dann wirklich zeigen müsste dass ich am 1. April in deutschland wäre, oder könnte ich mich am 2. wieder vom ausland abmelden? vielleicht hast du ja einen tipp?
Carina meint
Hi Käthe,
so wie ich das verstanden habe, ist das nicht zusätzlich, sondern eben erst ab dann, wenn Du zurück bist für drei Monate. Umplanen würde sich also auf jeden Fall lohnen, meiner Ansicht nach.
Und nein, Schummeltipps vergeb ich keine 😉
(Hab auch gar keine.)
Soweit ich weiß, musst Du Dich persönlich abmelden, vor Ort.
Viele Grüße,
Carina
Jana meint
Hallo liebe Carina,
ich habe mich mal hier durch die Kommentare geklickt…
Verstehe ich das richtig: wenn ich mich 3 Monate vorher arbeitssuchend und arbeitslos melde, kann ich gleich von Anfang an beim Amt sagen, dass ich nach Beendigung meines Arbeitsverhältnisses direkt ins Ausland gehe und nicht mehr verfügbar sein werde?
ich hätte die Befürchtung, dass sie das als Schmarotzen ansehen, wenn man sich meldet, nur um den Anspruch zu behalten und würde mir Sorgen machen, dass sie einem dann sagen, man soll sich erst gar nicht melden.
Deswegen die Frage: ist das rechtens und legal sich diesen Anspruch auf oben berschrieben Weise zu beschaffen?
Hatte mir wie einige andere hier auch Sorgen gemacht, dass ich dann schon 3 Monate vorher mit Jobangeboten und Vorstellungsgesprächen zugeschüttet werde, was vor allem blöd wäre, weil ich in meinem Job locker was neues in 3 Monaten kriegen kann. Verstehe ich das richtig, dass das Arbeitsamt immer das ALG zahlen muss, unabhängig davon ob man zu Bewerbungsgesprächen geht und Jobs annimmt?
Und ein letzter Punkt…
ich habe gelesen, wenn man arbeitslos gemeldet ist, muss das Amt jeden Urlaub erst genehmigen. Das wäre ja bescheuert wenn ich jetzt eine Langzeitreise vorhabe. Ich nehme aber mal an, dass man nur eine Genehmigung braucht, wenn man aktuell ALG bezieht oder? Sobald ich mich nicht mehr arbeitssuchen melde, sollte das Amt dann auch keine Genehmigung mehr aussprechen müssen oder?
Soooo, ich würde mich sehr über eine Antwort freuen, um das Chaos in meinem Kopf ein bisschen klarer zu kriegen!
Ganz liebe Grüße und gute Reise
wünscht Jana
Carina meint
Hi Jana,
Du bist ganz und gar keine Schnorrerin!
A – Du hast in die Arbeitslosenkasse jahrelang eingezahlt! Das bedeutet im ersten Jahr, mit dem ganz normalen Arbeitslosengeld, bekommst Du quasi zurück gezahlt, was Du selbst eingezahlt hast! (Das hat bei mir das schlechte Gewissen dann auch endlich ausgeschaltet).
B – Du bekommst ja während Du auf Reisen bist kein Geld. Dass Du Dich vorher meldest, ist nur dazu da, dass Du bei Deiner Rückkehr sofort Geld beziehen kannst. Aber wenn Du nicht in Deutschland bist – und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst – bekommst Du auch kein Geld.
C – Urlaub genehmigen, ja. „Abmelden“ für Deine Langzeitreise kannst Du Dich jederzeit. Richtig.
Liebe Grüße,
Carina
Christina meint
Liebe Carina,
danke für die tolle Übersicht. Da ich mich auch intensiv mit dem Thema beschäftigen musste, habe ich ebenfalls einen Beitrag darüber verfasst. Darin habe ich dich erwähnt: http://www.onbrink.de/vorbereitungen-langzeitreise-australien-teil-1/
Nur damit du Bescheid weißt 🙂
Viele Grüße,
Christina
Inga meint
Hi, danke für die vielen Infos! Wie sieht es denn mit der Abmeldung in Deutschland aus, wenn man für Working Holidays weggeht?
Bei den Eltern melden oder doch lieber abmelden?
Gruß, Inga
Carina meint
Hi Inga,
die Entscheidung liegt ganz bei Dir?!
Viele Grüße,
Carina
Simon meint
Hi Carina,
erstmal lieben Dank für die gute Zusammenstellung zu diesem Thema und all die anderen guten Tips.
Ich stehe vor der gleichen Herausforderung. Habe mich jetzt bei der AA arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet und werde mich dann in einer Woche zur Reise abmelden.
Hätte noch eine Frage zu dem Ablauf.
Wie war das bei der Dir mit der Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber? Hast Du diese vor der Abreise einreichen müssen um die Dir den Anspruch für 4 Jahre zu sichern oder kann man die auch noch einreichen nach dem man wieder zurück ist ?
Musstet Du angeben wie lange Du genau auf der Reise bist?
Für Deine Antwort wäre ich super dankbar.
Liebe Grüße und schönen Sonntag
Simon
Caro meint
Super Blogeintrag! Vorallem die Updates haben mir sehr bei meiner Planung geholfen! Danke Carina!
Melanie meint
Huhu,
Ich bin natürlich mal wieder ein Sonderfall 😀
Mein Arbeitsverhältnis endet durch meine Kündigung während ich im Ausland bin. Als ich mit dem Arbeitsamt deswegen telefoniert habe, meinte die Dame ich könnte meine Arbeitslosigkeit online anmelden und dort auch schreiben, dass ich im Ausland bin und nicht Arbeitssuchend und die 3 Monate würden dann schon laufen. Wenn ich zurück komme muss ich mich dann persönlich melden. Erfahrungsbericht gibt’s dann im April 😉
Vani meint
Klasse Artikel!
Ich hatte super Glück das ich direkt nach dem Abi in mein Backpacker Jahr nach Australien gestartet bin und mich nicht mit meinem Arbeitsgeber auseinander setzen musste.
Bei der Krankenkasse haben Sie mir geholfen eine Auslandskrankenversucherung zu bekommen 🙂
Cris meint
Hallo Carina,
super Artikel und auch sehr informativ. Das mit der Rentenversicherung hat mir die Dame vom Arbeitsamt leider nicht vertraten. Dies muss ich gleich im Dezember, wenn ich für eine kleine Pause in Deutschland bin, klären.
Bezüglich deiner Information des Arbeitslosmeldens. Mir wurde gesagt, sobald der Arbeitnehmer weiß, ab wann er arbeitslos ist, muss er sich melden. Das heißt, als ich selbst gekündigt hatte, hätte ich mich direkt melden müssen. Ich tat dies allerdings erst 4 Wochen vor meinem ersten Arbeitslosentag. So habe ich eine Stellungsnahme abgeben müssen. Diese wurde leider nicht akzeptiert und ich habe zu meinen 3 Monaten Sperrzeit (die, wie du schon gesagt hast, auch über die Reise hinweg läuft) nochmals 7 Tage bekommen.
Zudem konnte ich mich bei der Dame vom AA auch direkt für meinen Ausreisetag abmelden lassen. So habe ich mir einen weiteren Behördengang oder -telefonat gespart.
Liebe Grüße
Cris
Carina meint
Hi Cris,
ja, so habe ich das auch erklärt bekommen.
Es lohnt sich also auch, sich schon vor der Kündigung beraten zu lassen, was der richtige und beste Weg ist. Die meisten scheuen sich davor, kann ich aber nur jedem empfehlen.
Viele Grüße,
Carina
Myriam meint
Hallo,
ich habe 2016 auch meinen Job gekündigt und bin dann ins Ausland gegangen. Vorher hab ich mich beim Amt angemeldet und informiert. Ich hab auch die Erfahrung gemacht, dass die Sachbearbeiter gut informieren und ich hab auch Tipps bekommen, auf die ich selbst nicht gekommen wäre. Viele Menschen kündigen auch krankheitsbedingt und trauen sich nicht das anzugeben. Hier sollte man aber vorab mit Hausarzt und Amt sprechen. Auch wenn mal was abgelehnt wird, lohnt es sich bei Ämtern in Widerspruch zu gehen. Nach meiner Rückkehr hab ich mich beim Amt wieder gemeldet, musste einen neuen Antrag ausfüllen, mich persönlich melden und bekomme jetzt ALG I. Wichtig ist, dass das Geld erst rückwirkend gezahlt wird. Also für Januar erhalte ich das Geld am Ende des Monats. Man muss also 1 Monat noch überbrücken oder Vorauszahlung beantragen. Jetzt bin ich arbeitssuchend gemeldet und binnen 1 Woche kam auch die Info der Krankenkasse, dass ich meine Karte wieder nutzen kann.
LG Myriam
Arne Tresselt meint
Hi Carina,
danke für deinen sehr nützlichen Bericht! Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du mir bei meiner Frage weiterhelfen könntest. Ich habe zum 31.12.16 gekündigt (davor habe ich 4 Jahre ununterbrochen gearbeitet, mein befristeter Vertrag lief zum 31.03.17 aus) und mich zum Ende des Jahres aus D abgemeldet, da ich bereits eine Stelle in Bangkok gefunden habe. Ich plane Anfang nächsten Jahres die Rückkehr nach D und würde idealerweise die Zeit mit ALG überbrücken wollen. Könntest du empfehlen, wie ich mit einem möglichst kurzen Aufenthalt in D und keiner Meldung in D meinen Anspruch auf ALG sichern könnte bzw. auf die 4 Jahre ausdehnen könnte?
Danke im Voraus,
Arne
Carina meint
Hi Arne,
das ist definitiv eine Frage für die Agentur für Arbeit 😉
Keine Ahnung…
Viele Grüße,
Carina
Alexandra meint
Hallo Carina,
danke für deine super informative Zusammenfassung! Es ist toll, dass so ein wichtiges Thema auch in Deinem Reiseblog einen Platz gefunden hat.
Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Du ein wenig darüber schreiben könntest, wie Du alles mit der Arbeitsagentur nach Deiner Rückkehr geregelt hast. Ich werde in 1,5 Monaten nach ca. 2 Jahren in Südostasien wieder nach Deutschland zurückkehren. Und jetzt frage ich mich wie ich die Wiederaufnahme des ALG1 beantragen kann? Muss man sich dann wieder arbeitsuchend vorab melden? Oder reicht es einfach sich persönlich arbeitslos zu melden? Wie hast Du das gemacht?
Danke im Voraus.
Viele Grüße
Alex
Carina meint
Hi Alex,
sobald Du wieder in Deutschland bist, gehst Du einfach zum Arbeitsamt und meldest Dich zurück. Das ist alles. Dann sagen sie Dir schon genau, welche nächsten Schritte folgen. Wichtig ist einzig, was und dass Du es vorher gemacht hast. Danach gibt es keine Besonderheiten mehr.
Liebe Grüße,
Carina
Steffi meint
Hi Carina,
ich plane mit Hilfe deiner Bücher auch gerade mein erstes Work and Travel in Australien – mit 31 Jahren. Dank dir 🙂
Meine Frage zum Thema:
ich wollte meinen Job kündigen. Mein Arbeitgeber hat mir stattdessen Sonderurlaub geboten solange ich will – hauptsache ich komme zurück.
Ich gehe aber nicht davon aus, dass ich dort wieder arbeiten werde. Die Sicherheit im Hinterkopf gefiel mir jedoch gut.
Nun bin ich unschlüssig, soll ich eher
Variante 1: mich arbeitslos melden um direkt nach meiner Rückkehr Versicherungsschutz und ein Einkommen durch das ALG zu haben oder
Variante 2: Den Sonderurlaub wahrnehmen, aber erst wieder versichert zu sein ab dem 1. Tag der Wiederaufnahme der Arbeit? Ggf nach meiner Rückkehr zu kündigen und dann eine dreimonatige Sperrzeit vom Arbeitsamt zu erhalten?
Ich weiß diese Entscheidung kann mir keiner abnehmen. Aber was ergibt wohl mehr Sinn!? Mir schwirrt der Kopf zwischen all den Vorbereitungen…. Mitte April geht’s schon los 🙂
Vielen Dank und liebe Grüße,
Steffi
Carina meint
Hi Steffi,
die Frage hast Du Dir schon selbst beantwortet: Die Entscheidung kann Dir niemand abnehmen 🙂
Und es gilt einzig, was für DICH mehr Sinn macht!
Ganz liebe Grüße und eine tolle Zeit!
Carina
Laura meint
Hallo Carina,
super Bericht, viele meiner Fragen sind dadurch geklärt.
Jetzt ist mir noch eines unklar, man darf erst am 2. das Land verlassen, fliegen aber wie will das Arbeitsamt das nachprüfen, wenn ich nicht fliege?
Ich hatte vor mit dem Auto zu fahren, theoretisch könnte ich ja dann schon am 30. das Land verlassen…
Hast du da Erfahrungen?
Liebe Grüße, Laura
Carina meint
Erwartest Du jetzt ernsthaft, dass ich Dir Tipps gebe, wie Du das Arbeitsamt hinters Licht führen kannst? 😉
Sorry, dafür bin ich leider die falsche Ansprechpartnerin…
Michi meint
Hallo Carina, vielen Dank für deinen informativen Blog! Folgende Situation:
Meine Frau und ich waren 1 Jahr im Ausland, haben davor unsere Jobs gekündigt (beide jeweils 10 Jahre durchgearbeitet), uns arbeitslos gemeldet, Anträge gestellt, Bewilligung bekommen (inklusive natürlich 3-monatige Sperrzeit), abgemeldet, 1 Jahr weg gewesen, 3 Monate Sperrzeit in der Zwischenzeit abgelaufen, zurück nach D gekommen, gemeldet, ab Tag 1 AL1 bekommen. Soweit so gut.
Nach 2,5 Monaten Arbeitslosigkeit (also 2,5 Monate Bezug von AL1) haben wir beide wieder Jobs gefunden (Restanspruch vom bewilligten AL1 also 6,5 Monate). Meine Frau hat einen längerfristigen, aber befristeten Job gefunden, ich zeitgleich auch einen. Die Arbeitsbedingungen passen mir aber nicht, daher werde ich wieder kündigen.
Die Frage: was passiert jetzt mit meinem AL1?
1)Gehe ich Recht in der Annahme, dass sich mein verbliebener Restanspruch auf AL1 von 6,5 Monaten wiederum um eine 3-monatige Sperrzeit verkürzt, auf nunmehr effektiv 3,5 Monate, wenn ich kündige? Oder wird das überhaupt so berechnet?
2)Es wäre auch denkbar, mich jetzt garnicht beim Amt zu melden, sondern einfach über meine Frau krankenzuversichern, einen anderen Job zu suchen (bei dieser Variante natürlich ohne Leistungsbezug vom Amt) und dann wieder eine Zeit lang zu arbeiten. Was wäre DANN bei erneuter Kündigung (und Meldung beim Amt)? Wir wollen nämlich in naher Zukunft wieder ins Ausland. Besteht dann noch Anspruch auf AL1?
Was ist also mit dem AL1 bei so einer Art Ausland/arbeitslos mit Bezug/arbeiten/arbeitslos/Arbeit/arbeitslos/Ausland….?
Bei Eigenkündigung gibt es ja jedesmal Sperrzeiten. Der Gesamtzeitraum des Anspruchs auf AL1, also die Zeit innerhalb der du das bewilligte AL1 bekommst, liegt ja bei 4 Jahren.
Blickst du da durch? 🙂
Carina meint
Hi Michi,
für solche individuellen Situationen bin ich definitiv nicht die richtige Ansprechpartnerin 😉 Ich arbeite ja nicht bei der Agentur für Arbeit 😀
Das fragst Du also am besten dort nach!
Viele Grüße
Carina